Seit wenigen Wochen sind wir von der BaFin als externer Bewerter für Immobilien und Immobiliengesellschaften zugelassen und erfüllen damit die Anforderungen für die Bestellung eines externen Bewerters nach § 216 KAGB für Immobilien in offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie für Immobilien-Gesellschaften i.S.d. § 1 Absatz 19 Nummer 22 KAGB.
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- Ankauf
- Verkauf
- Jährliche Bewertung für den Jahresabschluss
Wir bewerten Fondsimmobilien aller Art.
- Mehrfamilienhäuser
- Bürogebäude
- Logistikimmobilien
- Industrieliegenschaften
- Hotelimmobilien
- Einzelhandelsobjekte
- u.v.m