Schenkung

z.B. vorweggenommene Erbfolge

Gutachten für geschenktes Haus

Sie beabsichtigen eine Immobilie an Ihre Nachkommen zu verschenken? Hierbei spricht man auch häufig von einer vorweggenommenen Erbfolge.

Dabei ist es oftmals wichtig, den Wert der Immobilie zu ermitteln. Dies kann folgende Gründe haben:

Sie beabsichtigen eine Immobilie an Ihre Nachkommen zu verschenken? Hierbei spricht man auch häufig von einer vorweggenommenen Erbfolge.

Dabei ist es oftmals wichtig, den Wert der Immobilie zu ermitteln. Dies kann folgende Gründe haben:

Gutachten für geschenktes Haus
Nießbrauch

Ermittlung des Nießbrauch

Schenkung

Ermittlung der Schenkungssteuer

Aufteilung Erbe

Eine faire Aufteilung unter den Beschenkten

Notar und Steuer

Bemessungsgrundlage für Notarkosten und Grunderwerbsteuer

Details…

Nießbrauch

Ein vorhandener Nießbrauch reduziert die Steuerlast der Immobilie oftmals erheblich. Viele Gutachter übersehen hier jedoch das Potential weiterer Wertabschläge von bis zu 50 %. Dies bedeutet für Sie, bei einer Beauftragung durch unser Büro ein Einsparpotential der Steuerlast auf das Bewertungsobjekt von bis zu 100 %!

Schenkungssteuer

Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es für den oder die Beschenkte einen Freibetrag. Um die zu erwartende Steuerbelastung auf das Haus ermitteln zu können, ist es jedoch unerlässlich, daß Sie den Wert der Immobilie kennen.

Notargebühren

Die Schenkung einer Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung. Hierbei fallen u.a. Notargebühren an, die sich am Wert des beurkundeten Objektes bemessen. Von daher empfiehlt es sich, den Wert der Immobilie vor Beurkundung ermitteln zu lassen und ggf. unnötige Gebühren zu sparen.

Grunderwerbsteuer

Grundsätzlich unterliegt der Erwerb einer Immobilie der Grunderwerbsteuer. Diese ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt in Baden-Württemberg derzeit bei 5 %.

Allgemein empfehlen wir für die steuerliche Betrachtung von Immobilien in jedem Fall einen Steuerberater hinzuzuziehen. Die hier gemachten Angaben dienen lediglich zur Veranschaulichung der Thematik und können im Individualfall abweichen. Wir erstatten daher weder auf dieser Internetseite noch im Rahmen unserer Beauftragung eine rechtliche bzw. steuerliche Beratung.

Qualifikation

Wir sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.

Dies bedeutet, wir unterliegen den höchsten Anforderungen eines Sachverständigen und werden jährlich geprüft. Dadurch erfüllen wir u.a. folgende Eigenschaften

Unabhängig
Unabhängig
Neutral
Neutral
Höchste Qualität
Höchste Qualität