Sie lassen sich scheiden und benötigen nun den Wert der Immobilie?
Unser Gutachten hilft Ihnen bei …
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Die meisten Ehen basieren auf dem Prinzip des Zugewinns. Dies bedeutet, das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen, gehört im Falle einer Trennung, jedem zur Hälfte.
Bei einer Immobilie bedeutet dies, daß bei einer Scheidung der Wert i.d.R. zu zwei Stichtagen ermittelt werden muß. Einmal zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Scheidung. Ein während dieser Zeit entstandener Wertzuwachs ist dann zwischen den Parteien aufzuteilen, was oftmals einen finanziellen Ausgleich zwischen den beiden Parteien zur Folge hat.
Für den Fall, daß die Immobilie beiden Parteien gehört, erfolgt oftmals eine Übernahme des Objektes durch eine der beiden Parteien. Dies hat dann eine Auszahlung des Gegenwertes des zu übernehmenden Anteils zur Folge, wodurch ein Gutachten zu dessen Ermittlung erforderlich wird.
Oftmals sind bei einer Trennung die Fronten verhärtet und das Misstrauen ist groß. In einer solchen Situation ist es besonders wichtig, bei der Ermittlung der Vermögenswerte einen Gutachter einzuschalten, dem beide Parteien vertrauen.
Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Ein internationaler Standard, den viele Behörden bereits mit dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleich stellen. Dies bedeutet, wir unterliegen den höchsten Anforderungen eines Sachverständigen und werden jährlich geprüft. Dadurch erfüllen wir u.a. folgende Eigenschaften