Sie beabsichtigen die Festsetzung der Grundsteuer Ihrer Immobilie anzufechten?
Sie müssen dem Finanzamt aufgrund einer Übertragung der Immobilie deren Wert nachweisen?
Ein durch uns erstelltes Gutachten hilft Ihnen, bei der
Sie beabsichtigen die Festsetzung der Grundsteuer Ihrer Immobilie anzufechten?
Sie müssen dem Finanzamt aufgrund einer Übertragung der Immobilie deren Wert nachweisen?
Ein durch uns erstelltes Gutachten hilft Ihnen, bei der
Vereinzelt kann es vorkommen, dass die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer nach Auffassung der Eigentümer nicht korrekt ist. Dann gilt es, sofern die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, den durch das Finanzamt festgestellten Wert zu widerlegen.
Für den Fall, dass eine solche Frist bereits erloschen ist, besteht grundsätzlich dennoch die Möglichkeit, die Festsetzung anzufechten. Allerdings ist dies nur in eingeschränkter Form möglich.
Es gibt die verschiedensten Anlässe und Konstellationen, die ein Gutachten zum Nachweis für das Finanzamt erforderlich machen. Wir haben regelmäßig Aufträge dieser Art und können sicher auch Ihnen mit unseren Gutachten weiterhelfen.
Ein vorhandener Nießbrauch reduziert die Steuerlast der Immobilie oftmals erheblich. Viele Gutachter übersehen hier jedoch das Potential weiterer Wertabschläge von bis zu 50 %. Dies bedeutet für Sie, bei einer Beauftragung durch unser Büro ein Einsparpotential der Steuerlast auf das Bewertungsobjekt von bis zu 100 %!
Handelt es sich um die Schenkung einer Immobilie, so bedarf diese der notariellen Beurkundung. Hierbei fallen u.a. Notargebühren an, die sich am Wert des beurkundeten Objektes bemessen. Von daher empfiehlt es sich, den Wert der Immobilie vor Beurkundung ermitteln zu lassen, damit zu hohe Gebühren vermieden werden.
Grundsätzlich unterliegt der Erwerb einer Immobilie der Grunderwerbsteuer. Diese ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt in Baden-Württemberg derzeit bei 5 %.
Allgemein empfehlen wir für die steuerliche Betrachtung von Immobilien in jedem Fall einen Steuerberater hinzuzuziehen. Die hier gemachten Angaben dienen lediglich zur Veranschaulichung der Thematik und können im Individualfall abweichen. Wir erstatten daher weder auf dieser Internetseite noch im Rahmen unserer Beauftragung eine rechtliche bzw. steuerliche Beratung.